Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen CORNELS REISEBAR Stand 31.10.19

Herzlichen Dank, dass Sie sich für CORNELS REISEBAR entschieden haben. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Sie sind integrierter Bestandteil Ihres Vertragsverhältnisses mit CORNELS REISEBAR:

1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung sowie einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung von uns kommt zwischen Ihnen und CORNELS REISEBAR ein verbindlicher Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und unser Reiseunternehmen bestimmte Rechte und Pflichten. In allen Fällen handelt CORNELS REISEBAR lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über CORNELS REISEBAR), da CORNELS REISEBAR nur dann als Veranstalter auftritt, wenn das Angebot ausdrücklich so gekennzeichnet ist. Falls Sie Buchungen für Dritte tätigen, haben Sie für deren Vertragspflichten einzustehen. Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die vertraglichen Vereinbarungen sind Bestandteile des
Vertrags und gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Ebenso sind die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweilig gebuchten Veranstalters zu beachten.
Bei allen von CORNELS REISEBAR vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linien- oder Charterflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Änderungen seitens der Airline bleiben ausdrücklich vorbehalten, dies gilt insbesondere für Treibstoffzuschläge etc und Änderungen der Flugzeiten.

2. Zahlungsbestimmungen

Sie haben die Möglichkeit, per Rechnung oder bar zu bezahlen. Bei einer Pauschalbuchung/Reservation muss spätestens nach 10 Tagen der bestätigten Reservation eine Anzahlung erfolgen, der gesamte Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Ihrer Abreise fällig. Bei der Buchung von Last-Minute-Angeboten mit speziellen Annullierungsbedingungen wird die Zahlung sofort bei der Buchung fällig. Diese erfolgt in bar oder per Einzahlung. Für Zahlungen über Internetbanking oder mit Einzahlungsschein benötigen wir eine Kopie der Zahlungsquittung bzw. des Bankauszuges. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, die Reiseleistungen zu verweigern, den gesamten Rechnungsbetrag und entsprechende Annullationsgebühren einzufordern.

2.1 Reisepreis

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reiseangebot (Katalog bzw. Reservationssystem) des von Ihnen gewählten Reiseveranstalters. Es sind die bei der Buchung erwähnten Preise maßgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreis. Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nicht anders vereinbart, bei Buchung zum internen Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.

2.2 Bearbeitung/Reservierung

Dank modernen Hilfsmitteln und fachlicher Kompetenz sind wir in der Lage, Ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Die neutrale und professionelle Reiseberatung ist die Basis unserer unabhängigen Servicequalität. Damit haben wir unsere Kunden bis heute überzeugt und das machen wir auch in Zukunft. Dies möchten wir zu einem Preis machen, der unsere Existenz sichert.

3. Preis- und Programmänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführten Fälle behalten wir uns vor, die in den Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle bei der Drucklegung noch nicht bekannten

- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
- Außerordentliche Preiserhöhungen von Hotels (bspw. bei Renovationen)
- Plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
- Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

Falls CORNELS REISEBAR die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung spätestens 2 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch als möglich. Wenn Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden sind, so beanstanden wir das beim Veranstalter und bemühen uns, für Ihre Interessen einzustehen. Jedoch gelten auch hier die Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters respektive von CORNELS REISEBAR. Ihre Mitteilung/Beanstandung muss schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei uns eintreffen.

4. Annullierungs- und Rückreiseversicherung

CORNELS REISEBAR empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung sowie eines Reisekomplettschutzes. Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten resp. von Reisepartnern oder Familienangehörigen, Kündigung des Arbeitgebers oder Beginn einer neuen Stelle) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und Rückreisekosten. Die genauen Bestimmungen der Versicherung werden bei Abschluss einer solchen der Reisebestätigung beigelegt.

5. Annullationen und Umbuchungen

Annullationen oder Umbuchungen können nur persönlich oder schriftlich bei CORNELS REISEBAR
vorgenommen werden. Bei einer Pauschalreise kommen zusätzlich die jeweiligen Konditionen des gebuchten Veranstalters zum Zuge. Bitte beachten Sie, dass die meisten Pauschal- und Spezial-Reisen keine Umbuchungen erlauben, entsprechend wird der gesamte Betrag fällig.

5.1 Kosten einer Annullierung/Änderungen

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Annullation unser Beratungs- & Administrativaufwand bereits stattgefunden hat. Die Bearbeitungsgebühr ist daher abhängig vom Dossierwert:
Dossierwert > CHF 10‘000.- CHF 500.- pro Person
Dossierwert > CHF 5‘000.- CHF 250.- pro Person
Dossierwert bis CHF 5‘000.- CHF 150.- pro Person
Müssen Sie nach der Buchung von einer Reise zurücktreten, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (ausgenommen sind Reisen mit speziellen Umbuchungs- bzw Annullationsbedingungen – siehe Vermerk auf der Rechnung). Die nachfolgenden
Regelungen gelten auch für Änderungen/Umbuchungen des Reiseprogramms.
• 30 – 15 Tage vor Abreise 30%
• 14 – 8 Tage vor Abreise 90%
• 7 Tage – zum Abreisetag 100%

5.2. Ausnahmen

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von CORNELS REISEBAR. Last-Minute- und Sonderaktionen und -tarife bei Flügen: 100% Annullationskosten ab Buchung Tickets für kulturelle und Sportveranstaltungen: 100% Annullationskosten ab Buchung. Bei Nicht-Antreten der Reise: Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter bzw. für die Fluggesellschaft jede Beförderungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.
Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückbestätigen zu lassen. Gerne gibt Ihnen CORNELS REISEBAR eine aktuelle Auskunft zu den momentan gültigen Bedingungen jedes einzelnen Veranstalters. Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullationskosten-Versicherung gedeckt sind, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person (max.
CHF 200.00 pro Dossier) die Spesen der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.

6. Annullation der gebuchten Reise seitens der Veranstalter

Bei höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Unzumutbarkeit von Reisen in gewisse Regionen, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, Pandemien/ Epidemien usw. kann eine Absage durch den Veranstalter aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen kommen die Bestimmungen des gebuchten Veranstalters zum Zuge. CORNELS REISEBAR übernimmt keine Haftung für ausgefallene Leistungen: weder ob es sich um einen Nur-Flug, ein Pauschalarrangement oder einzelne bzw gebündelte Leistungen handelt. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Annullation unser Beratungs- & Administrativaufwand bereits stattgefunden hat. Wir erlauben uns daher in Ausnahmefällen den Aufwand nach Dossierwert in Rechnung zu stellen.
Dossierwert > CHF 10‘000.- CHF 500.- pro Person
Dossierwert > CHF 5‘000.- CHF 250.- pro Person
Dossierwert bis CHF 5‘000.- CHF 150.- pro Person
Wir empfehlen Ihnen diese Gebühren Ihrer Reiseversicherung einzureichen.

7. Ersatzperson bei Pauschalreisen

Sollten Sie verhindert sein und eine Ersatzperson für Ihre Reise nennen können, werden wir die Konditionen beim Leistungsträger abklären. Meistens ist dies jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden.
Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften andere Bedingungen anwenden können;
insbesondere akzeptieren sie nicht immer eine Ersatzperson bzw. eine Namensänderung.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100.00 pro Person, max. CHF 200.00 pro Auftrag. Sie haften in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.

8. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

CORNELS REISEBAR weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente. Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt CORNELS REISEBAR dem Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen. CORNELS REISEBAR weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und nicht zu Lasten von CORNELS REISEBAR. Dasselbe gilt bezüglich Kosten für Visa und Gebühren. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne besorgt Ihnen CORNELS REISEBAR die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
CORNELS REISEBAR kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

8.1. Informationen über Risikogebiete

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA veröffentlicht regelmässig
Informationen über Länder, in denen sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen können. Diese Hinweise sind im Internet unter www.eda.admin.ch und www.dfae.admin.ch publiziert.

9. Haftung

Mit unserer Erfahrung garantieren wir Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften, Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) und die fachmännische Abwicklung Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, dass von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Sonderwünsche nehmen wir gerne entgegen, können aber nicht garantieren, dass solche auch tatsächlich realisiert werden können.
CORNELS REISEBAR tritt als Vermittler sämtlicher Leistungen auf und weist somit jegliche Haftung zurück, die nicht auf eigenes Verschulden oder fehlende bzw. mangelnde Informationen zurückzuführen ist. Ebenso keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen, oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen, sowie Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind. CORNELS REISEBAR haftet dem Leistungsnehmer gegenüber nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, d.h. für alle mit der Vermittlung in Zusammenhang stehenden Verrichtungen wie z.B. Reservationen, korrekte Buchungen, Inkasso etc.

10. Unzufrieden während der Reise

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Sie zufrieden aus Ihren Ferien zurückkehren. Deshalb beschreiben wir Leistungen und örtliche Begebenheiten objektiv und kontrollieren unsere Partner regelmässig. Entspricht Ihre Reise trotz allem nicht der Beschreibung im Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie sonst mit einem erheblichen Mangel behaftet, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Benachrichtigen Sie sofort den Leistungsträger vor Ort und verlangen Sie unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe. Falls keine Abhilfe möglich ist, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
Schritt 2: Melden Sie uns den Mangel nach Ihrer Rückkehr unverzüglich. Wir bemühen uns sodann, Ihnen eine allfällige Rückerstattung des Veranstalters zu erwirken. Eine Garantie hierfür gibt es aber nicht.

11. Schadenersatzpflicht und Haftung von CORNELS REISEBAR

Sofern bei einem Mangel die örtliche Vertretung keine Abhilfe schaffen kann, bemühen wir uns, Ihnen den Minderwert der erbrachten Leistung sowie Ihren Mehraufwand vom Veranstalter zu verlangen. Bei Programmänderungen infolge von Flug- oder Bahnverspätungen, Flugplanänderungen oder höherer Gewalt (kriegerische Ereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien/Epidemien, Katastrophen usw.), auf die CORNELS REISEBAR keinen Einfluss hat, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

11.1. Unfälle und Erkrankungen

CORNELS REISEBAR übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise. Hierzu beachten Sie bitte die AGB des jeweiligen Veranstalters und Ihrer Annullationsversicherung.

11.2. Andere Schäden

Werden andere Schäden von CORNELS REISEBAR oder einem von CORNELS REISEBAR beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal den einbezahlten Preis des Pauschalarrangements.

11.3. Lokale Ausflüge und Veranstaltungen

An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Ausflüge oder Veranstaltungen zu buchen. Die Teilnahme an einem solchen besteht auf eigene Verantwortung. CORNELS REISEBAR lehnt deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, jegliche Haftung ab.

11.4. Sachschäden

CORNELS REISEBAR übernimmt keine Haftung bei Diebstählen und Verlusten. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transport- unternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

11.5. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden aufgrund eines Versäumnisses von Ihnen, unvorhersehbarer Umstände oder Versäumnisse Dritter (nicht durch CORNELS REISEBAR beauftragt) oder höherer Gewalt auftritt. CORNELS REISEBAR haftet nicht, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt weder durch uns, noch durch unsere Partner vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

11.6. Schadenersatzansprüche

Allfällige Ansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von Ihrer Reise schriftlich bei CORNELS REISEBAR geltend gemacht werden. Alle Schadenersatzforderungen verjähren innert einem Jahr.

11.7. Ombudsmann

Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen CORNELS REISEBAR bzw. Vermittler können Sie den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche kontaktieren:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-4601 Olten.

12. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Leistungsnehmers gegen die CORNELS REISEBAR ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.

13. Datenschutz

Für CORNELS REISEBAR ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang zu den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen darüber hinaus zukünftig unseren Newsletter zu senden. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie sich ganz einfach abmelden.
Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder über www.cornelsreisebar.ch

15. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und CORNELS REISEBAR ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen CORNELS REISEBAR können nur in Kreuzlingen angebracht werden.

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